top of page
Groß (georg-portrait-22-03-20-026 2).jpeg

Welche Kosten fallen für meine Dienstleistung an?

Was kostet eine Finanzplanung und wie werde ich für die Vermittlung sowie Betreuung von Produklösungen vergütet?

Georg Böttcher

Welche Kosten fallen für meine Dienstleistung an?

Der Ersttermin ist kostenfrei.

 

Darüber hinaus orientiert sich die Vergütung an der Finanzdienstleistung, die in Anspruch genommen wird.

 

Grundsätzlich biete ich drei verschiedene Vergütungsvarianten an:

Georg Böttcher

Certified Financial Planner®

European Financial Advisor®

geprüfter Finanzplaner nach DIN ISO 22222​

Lizenzierter Spezialist für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO

Vergütung auf Basis einer Dienstleistungsvereinbarung

Reine Finanzplanung ohne die Vermittlung und Betreuung von Produkten

Vergütung auf Basis einer Maklercourtage

Vermittlung und Betreuung von Produkten

Vergütung auf Basis eines Vermittlungsentgeltes

Nettopolicen

Vergütung auf Basis einer Dienstleistungsvereinbarung

Der große Blick auf Ihr individuelles Leben.

Welche Einnahmen sind vorhanden und wofür werden sie ausgegeben? Kann ich mir eine Immobilie leisten? Wieviel Geld bleibt mir im Rentenalter und wie ist das mit meinen Ausgaben vereinbar? Das sind Fragen die wir im Gespräch klären.

Diese Vergütungsvariante betrifft die folgenden Finanzdienstleistungen:

  • Konzeptionelle Finanzplanung

  • Konzeptionelle Finanzanalyse

  • Ruhestandsplanung

  • Anlageberatung ohne konkrete Anlageempfehlung

  • Produktunabhängige Beratung zu Finanzthemen (z.B. Strukturierung der Finanzen, Berufsunfähigkeit, PKV, Immobilie als Kapitalanlage)

Georg Böttcher sitzend

Eine fundierte Finanzplanung ist eine strategische Dienstleistung – und genau so wird sie auch vergütet: transparent, nachvollziehbar und unabhängig von Produktinteressen.

 

Sie investieren nicht in Vertriebsprozesse, sondern in Analyse, Struktur und Entscheidungsqualität.

 

Die Vergütung erfolgt auf Honorarbasis.

Das bedeutet für Sie: Die Beratung steht ausschließlich in Ihrem Interesse. Empfehlungen orientieren sich an Ihrer Situation und Ihren Zielen – nicht an Abschlussprovisionen.

 

Für Strategiegespräche wird das Honorar auf Basis des tatsächlich angefallenen Zeitaufwands berechnet.

Jede erbrachte Leistung wird für Sie in einem detaillierten Tätigkeitsnachweis dokumentiert und gemeinsam mit der Rechnung zur Verfügung gestellt. Sie können somit jederzeit transparent nachvollziehen, welche Inhalte erarbeitet wurden und wie sich das Honorar zusammensetzt. Diese Form eignet sich insbesondere bei komplexeren oder offenen Fragestellungen, bei denen die inhaltliche Tiefe im Vordergrund steht.

 

Alternativ ist eine modulare Beratung auf Pauschalbasis möglich. Hier steht ein klar definiertes Beratungsziel im Mittelpunkt – nicht der Zeitaufwand. Sie wissen im Vorfeld, welches Ergebnis erarbeitet wird und welches Honorar dafür anfällt. Das schafft Planungssicherheit.

 

Ein Beispiel am Modul „Altersvorsorge“.

In diesem Rahmen wird Ihr individueller Einkommensbedarf im Ruhestand analysiert, eine mögliche Versorgungslücke berechnet und verschiedene konzeptionelle Lösungsbausteine strukturiert gegenübergestellt. Am Ende verfügen Sie über eine belastbare Entscheidungsgrundlage und kennen Ihre nächsten sinnvollen Schritte. Das Honorar bemisst sich hierbei am definierten Beratungsziel – nicht an Gesprächsminuten.

 

Die modulare Struktur ermöglicht es Ihnen, einzelne Themenbereiche gezielt zu bearbeiten und Ihren finanziellen Aufwand klar zu steuern.

 

Sollte sich im Anschluss an eine Honorarberatung eine konkrete Produktumsetzung anschließen, kann das gezahlte Honorar mit einer gegebenenfalls anfallenden Maklercourtage verrechnet werden. Auch hier bleibt die Kostentransparenz gewahrt.

 

In einem kostenfreien Erstgespräch klären Sie Ihren konkreten Beratungsbedarf sowie den passenden Abrechnungsrahmen. Auf dieser Basis erhalten Sie eine transparente Einschätzung des voraussichtlichen Honorars.

 

So entsteht von Beginn an Klarheit – inhaltlich wie wirtschaftlich.

Wenn Sie sich nach einer Beratung für ein konkretes Produkt entscheiden, fällt kein zusätzliches Honorar an.

 

Die Vergütung erfolgt über Provisionen, die bereits im Produkt einkalkuliert sind. Sie erhalten das Produkt zu denselben Konditionen, wie bei einem direkten Abschluss beim Anbieter – ohne Mehrkosten.

 

Der Unterschied liegt nicht im Preis, sondern in der Struktur: Sie wählen aus mehreren Anbietern die passende Lösung, statt auf ein einzelnes Unternehmen beschränkt zu sein. Gleichzeitig werden Ihre Verträge laufend im Blick behalten und bei Bedarf angepasst.

 

Im Leistungs- oder Schadensfall haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihre Interessen gegenüber dem Produktanbieter vertritt.

 

Alternativ ist in bestimmten Bereichen – etwa in der Altersvorsorge – auch eine vollständig provisionsfreie Nettolösung möglich, bei der Produkt und Vergütung klar getrennt sind.

 

Sie entscheiden, welches Vergütungsmodell zu Ihrer Planung passt – mit voller Transparenz.

Vergütung auf Basis einer Maklercourtage

Betrifft folgende Finanzdienstleistungen:

  • Finanzberatung

  • Geldanlageberatung mit konkreter Anlageempfehlung

  • Beratung zu konkreten Finanzprodukten, z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung

  • Finanzbetreuung, z. B. Vertragsbetreuung, Depotbetreuung

Georg Böttcher
Vergütung auf Basis eines Vermittlungsentgelts

Betrifft die folgenden Finanzdienstleistungen:

  • Beratung zu Altersvorsorgeprodukten

  • Betreuung von Altersvorsorgeverträgen

Auf Wunsch kann insbesondere im Bereich der Altersvorsorge vollständig provisionsfrei gearbeitet werden. In diesem Fall wird ein sogenanntes Nettoprodukt gewählt, bei dem keine Provision im Vertrag einkalkuliert ist.

 

Die Vermittlung erfolgt stattdessen transparent über ein separates Honorar. Produktkosten und Beratungsvergütung sind damit klar voneinander getrennt.

 

Sie entscheiden, ob eine provisionsbasierte oder eine vollständig honorarbasierte Lösung besser zu Ihrer Strategie passt.

Die meisten Kunden entscheiden sich für eine Finanzplanung sowie für die Vermittlung und Betreuung von Produkten.

Warum?

Weil es wirtschaftlich effizient gestaltet ist. In der Regel setzen Sie die gemeinsam erarbeiteten Finanzlösungen konsequent um, um Ihre Ziele zu erreichen und Ihre Planung Realität werden zu lassen. Die pauschale Dienstleistungsvereinbarung fällt daher meist nur in der Anfangsphase an. Anschließend erfolgt die laufende Betreuung über die in den Verträgen enthaltenen Margen und Betreuungspauschalen – ohne zusätzliche Rechnungsstellung. Ihre Kostenstruktur bleibt planbar und schlank.

Gleichzeitig profitieren Sie von einer dauerhaften Interessenvertretung. Bei einem direkten Online-Abschluss stehen Sie allein dem Produktanbieter gegenüber. Im Rahmen der begleiteten Umsetzung haben Sie hingegen einen festen Ansprechpartner, der Ihre Verträge betreut und Ihre Interessen vertritt – insbesondere dann, wenn es darauf ankommt, etwa im Leistungs- oder Schadensfall.

bottom of page